den 13ten Febr. (1770) ist nach gewöhnlicher 3mahliger Proclamation copuliret worden Johann Jacob Müller des Johannes Müllers gewesenen Bürgers u. h. h. Gericht(...) schusten dahier h.(hinterlassene) ehelicher Sohn, mit Maria Dorothea, des ehrbahren Xtoph Keßlers B. (Bürger), Gerichtsschöffen u. Kirchenvorsteher dahier eheliche Tochter, beide ledigen stands u. reformirter Religion.