Am 16. Mai 1782 schließen der selbst anwesende Simon Hörndl, verwitweter Pullinger- Bauer zu Auhofen bei Anzing, Gericht Schwaben mit seiner ebenfalls anwesenden Braut Maria Hörmannsgader, Bauerstochter von Haar, Gericht Wolfratshausen (vertreten durch den Gerichtsprokurator Konrads) folgenden Heiratsvertrag: 1.Die Braut bringt ihrem Mann 1200 Gulden Heiratsgut zusammen mit einer standesgemäßen Ausfertigung mit in die Ehe. Davon sind 600 Gulden am Hochzzeitstag, die erstlichen 600 Gulden in jährlichen Fristen zu 100 Gulden zu zahlen. 2.Der Bräutigam bringt den durch Vertrag vom 22.12.1781 an sich gebrachten freieigenen ganzen Pullinger- Hof mit allen Zugehörung mit in die Ehe. Die Braut wird Mitbesitzerin und kann die Hälfte des Besitzes beanspruchen. 3.Sollte Simon Hörndl zuerst sterben, ohne Nachkommen aus der neuen Ehe zu hinterlassen, so muss sich Maria mit den zwei vorhandenen 2 Kindern aus 1. Ehe vergleichen. Sollte Maria ohne Kinder sterben, so erhalten die zum Zeitpunkt des Todes nächsten Verwandten 600 Gulden in dann zu bestimmenden Fristen wieder zurückbezahlt Zeugen des Vertrages sind: Franz Paul, dritter Schreiber, Peter Seiler, Schlossscheiber, Jakob Wolfrom (Wolfram), Meßner in Poing und Anton Mair, Pauli in Schwaberwegen (Vorfahre!) und Franz Hölletsgadner von Eglharting.
16 9vmbr. (1781) quoade monia optime disposita morbo pul monario per plures annous laborans ullimdiem egit Anna herndlin Pullingerin in auhoffen et ad D. V. sepulta est
Am 16. Mai 1782 schließen der selbst anwesende Simon Hörndl, verwitweter Pullinger- Bauer zu Auhofen bei Anzing, Gericht Schwaben mit seiner ebenfalls anwesenden Braut Maria Hörmannsgader, Bauerstochter von Haar, Gericht Wolfratshausen (vertreten durch den Gerichtsprokurator Konrads) folgenden Heiratsvertrag: 1.Die Braut bringt ihrem Mann 1200 Gulden Heiratsgut zusammen mit einer standesgemäßen Ausfertigung mit in die Ehe. Davon sind 600 Gulden am Hochzzeitstag, die erstlichen 600 Gulden in jährlichen Fristen zu 100 Gulden zu zahlen. 2.Der Bräutigam bringt den durch Vertrag vom 22.12.1781 an sich gebrachten freieigenen ganzen Pullinger- Hof mit allen Zugehörung mit in die Ehe. Die Braut wird Mitbesitzerin und kann die Hälfte des Besitzes beanspruchen. 3.Sollte Simon Hörndl zuerst sterben, ohne Nachkommen aus der neuen Ehe zu hinterlassen, so muss sich Maria mit den zwei vorhandenen 2 Kindern aus 1. Ehe vergleichen. Sollte Maria ohne Kinder sterben, so erhalten die zum Zeitpunkt des Todes nächsten Verwandten 600 Gulden in dann zu bestimmenden Fristen wieder zurückbezahlt Zeugen des Vertrages sind: Franz Paul, dritter Schreiber, Peter Seiler, Schlossscheiber, Jakob Wolfrom (Wolfram), Meßner in Poing und Anton Mair, Pauli in Schwaberwegen (Vorfahre!) und Franz Hölletsgadner von Eglharting.
(1820) Simon Herndl Bullinger von Auhofen Verheuratheter Austragsbauer in Bulling Nro. 75 Jahr Unterleibsbrand wegen einem Fall gst. den 19.ten 9 ber um 5 uhr Abends begraben den 21.ten 9ber in Anzing