Denkchk(endorf) P. dicety Joa: Georgiy Sandel soluty M: Anna Maria Schneiderin soluta J: Getrudis illegitima Patin: Getrudis Nußerin soluta Baptiz: T. Cooper ab Eyb (?)
Am 18. Juni 1802 um 12 Uhr nachts schied Getrud Pflieglerin, verwitwetes Baderweib von hier, davor mit allen Sakramenten versehen, im Alter von 56 Jahren aus dem Leben und wurde am 20. Juni beerdigt.]
Heiratsbrief vom 21. Februar 1770: Getraud Sändtl bringt ihrem angehendem Ehemann an "wahrem Heiratsgut" 250 Gulden samt einer aus einem ganzen Bett, Bettstatt, Kasten (Schrank), Truhe und einer Kuh bestehenden Ausfertigung mit in die Ehe ein. Zudem erhält sie von ihrem Großvater ("Ahnherrn") Lorenz Schneider aus Denkendorf (heute: Landkreis Eichstätt) 155 Gulden, das sie ebenfalls mit in die Ehe bringt. Dafür wird ihrem Großvater zugesichert, dass er Lebenszeit auf dem Pflieglerhof Unterhalt und Wohnrecht erhält. Dies wurde auch in einem beiliegendem Brief der Grundherrschaft vom 9. Februar 1770 bestätigt. Insgesamt bringt die Braut somit 405 Gulden mit in die Ehe.
Die Chronik von Gammelsdorf S. 56 schreibt: "Michael Pfliegler heiratet Getraud Lantl aus Pittling, Gericht Neustadt, Viertelbauerstochter"; Es könnte sich um Pettling bei Theißing handeln. Da jedoch sowohl der Familienname als auch der Ortsname wohl mit einem "S" beginnen handelt es sich um das inzwischen nach Neustadt an der Donau eingemeindete Sittling und beim Familiennamen um "Säntl"
4. Juni 1800: Übergabsbrief in Höhe von 115 Gulden. Die Witwe Getraud Pflieglerin übergibt ihr Baderanwesen zu Gammelsdorf an ihren Sohn Benno Pfliegler [Staatsarchiv Landshut Pfleggericht Moosburg P 121 (1800) S. 85R - 86R] Die verwitwete Badersöldnerin [Gertraud Pflieglerin] übergibt mit Genehmigung des beiliegenden Konsenses der Grundherrschaft Pfarrei Gammelsdorfs vom 4. Juni 1800 ihre mit Freistift grundbares Badersölde, das sie durch Kauf vom 19. Mai 1784 erworben hat, mit 4 eigenen(?) Äckern und 1/2 Tagwerk Wiesen (ein Teil gehört zur Herrschaft Isareck, sodass dort ebenfalls ein Brief aufgesetzt wurde) im Wert von 115 Gulden. 1. Der Übernehmer muss einer Mutter zum Austrag am bevorstehenden Hochzeitstag einen "Jahrpfennig" in Höhe von 10 Gulden geben (Jahrpfennig könne auch bedeuten, dass sie dies jährlich erhält, auch wenn die Höhe von 10 Gulden sehr hoch zu sein scheint. Wahrscheinlich ist es eine Art einmalige Abfindung). 2. Er muss zudem seinen 6 Gschwister namens Maria, 28 Jahre alt, selbst anwesend unter Beistand des Gerichtsprokurators Weiner (?) Georg, 24 Jahre alt, selbst anwesend, Jakob (20), Mathias (16), Ursula (11), Joseph (9) werden wegen ihrer Minderjährigkeit von Franz Bachleutherr, Schrauf zu Gammelsdorf als Vormund vertreten. Die Kinder erhalten an Vater- und Muttergut je 15 Gulden, zusammen 90 Gulden. Das Geld erhalten sie jeweils bar an ihrem Hochzeitstag. Sie erhalten den hochzeitlichen "Ein- und Ausgang"mit Bier und Brot kostenlos. Sollten 2 Geschwister in einem Jahr heiraten, so erhält der zweite sein Heiratsgut erst im nächsten Jahr. 3. Wer einer der Geschwister als Dienstbote erkanken sollte, so dürfen bis zur Genesung im Gütl wohnen und erhalten 4 Wochen lang kostenlos die "Hausmannskost". Stirbt eins im ledigen Stand, so tritt die natürliche Erbfolge ein. (das Erbrecht aus dieser Zeit ist nicht bekannt. Wahrscheinlich erben des die Geschwister). 4. Die Mutter "muss selber über (=in) die Stuben geduldet werden" und sie darf ihre Sachen in der Kammer aufbewahren. Sie erhält außerdem Essen und 3 Pfund Flachs, 1 Pfund Wolle und zudem vierteljährlich 24 Kreuzer. Sollte sie nicht mehr im Haus "geduldet werden", so erhält sie neben den oben genannten Zuwendungen noch 1 Gulden und 30 Kreuzer Herbergsgeld, 2 Metzen Korn, 1 Metzen Gerste, 4 Pfund Schmalz, 2 Pfund Leinöl, 4 Maßl (= ca. 4 Liter) Salz, 25 Eier und auf Kirchweih 2 und auf Weihnachten 1 Pfund Fleisch, wenn Milch vorhanden alle 2 Tage 1 Kanne süße Milch. Wenn die Mutter stirbt, mus sie "von der Sölden aus" beerdigt werden. Ihre hinterlassenes Vermögen erben die Kinder miteinander zu gleichen Telen, das Bett sollen aber die Töchter erhalten. Die eigentlich dem Übernehmer zustehenden 15 Gulden sollen ihm in "Händen" bleiben (entweder er erhält es bar oder es ist so gemeint, dass er ja durch das Anwesen dieses Geld erhalten hat). Die Gebühren muss er selber tragen. Der Vertrag wird am 4. Juni 1800 mit dem dritten Schreiber Barth und dem Gerichtsboten Franz als Zeugen geschlossen.
Geburt
Die 1. Aug. 1746 S. 8 Band 2 1745 - 1798 Denkchk(endorf) P. dicety Joa: Georgiy Sandel soluty M: Anna Maria Schneiderin soluta J: Getrudis illegitima Patin: Getrudis Nußerin soluta Baptiz: T. Cooper ab Eyb (?)
Heirat
Heiratsbrief am 21. Februar 1770 geschlossen. kirchliche Hochzeit wohl kurz davor oder kurz danach.
Heirat
Heiratsbrief am 21. Februar 1770 geschlossen. kirchliche Hochzeit wohl kurz davor oder kurz danach.
Ehegatte: Tod
1799 Die 29. Marty sepultus est in Ecclesia parochiae Michael Pfliegler, Söldner auf dem Baadhaus pius omniby sacramentis rite provisus [Am 29. März 1799 wurde im Pfarrfriedhof beerdigt: Michael Pfliegler, Söldner auf dem Badhaus mit allen Sakramenten versehen]
Tod
Die 18. Junij (1802) med: duodec (zwölf) nocturna ex vita deceßit Getrudis Pflieglerinn Verwittibites Baaderweib de hic, antea omniby sacramentis rite munita erat aetatis 56 annorum et hic terra mandata 20. Junij Am 18. Juni 1802 um 12 Uhr nachts schied Getrud Pflieglerin, verwitwetes Baderweib von hier, davor mit allen Sakramenten versehen, im Alter von 56 Jahren aus dem Leben und wurde am 20. Juni beerdigt.]